Baugrubensicherung
Stabilität beginnt bereits vor dem Fundament
Bevor das Fundament entsteht, beginnt die Verantwortung: Eine professionell gesicherte Baugrube schützt nicht nur Ihr Projekt, sondern vor allem Menschen, die daran arbeiten. Denn nur wenn die Baugrube fachgerecht errichtet und gesichert ist, können Menschen und angrenzende Bauwerke zuverlässig vor Baugrundversagen und herabfallenden Massen geschützt werden. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Herstellung und Sicherung Ihrer Baugrube – abgestimmt auf die geologischen Gegebenheiten, die baulichen Anforderungen und den Zeitplan Ihres Projekts.
Spundwände
Spundwände sichern Baugruben, Ufer und Hänge platzsparend und zuverlässig, indem eingerammte Stahlprofile Boden und Wasser zurückhalten – stabil, effizient und wirtschaftlich.
Sicherheit von Beginn an
Bei uns greifen Spezialtiefbau und Erdbau nahtlos ineinander, sodass Sie von perfekt abgestimmten Prozessen profitieren. Mit moderner 3D Geländeaufnahme schaffen wir die Grundlage für eine fundierte Planung. Der Einsatz von digitaler Maschinensteuerung ermöglicht uns eine präzise Geländemodellierung. Für eine ganzheitliche Projektabwicklung: vom Erdaushub bis zur gesicherten Baugrube.
Komplexe Bauaufgaben lösen wir aus einer Hand - ohne Schnittstellenprobleme.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
Spundwände
Spundwände sind eine bewährte Lösung für die temporäre oder dauerhafte Sicherung von Baugruben, Uferbereichen und Hängen. Durch das Einrammen oder Eindrücken von Stahlprofilen in den Baugrund entsteht eine dichte Wand, die sowohl Wasser als auch Boden zuverlässig zurückhält. Sie ermöglichen platzsparende Bauweisen und eignen sich besonders bei beengten Verhältnissen oder hohem Grundwasserstand. In Kombination mit Ankern oder Aussteifungen bieten Spundwände ein Höchstmaß an Stabilität – sicher, effizient und wirtschaftlich.
Trägerbohlwände
Trägerbohlwände kommen vor allem bei innerstädtischen Baugruben zum Einsatz, wo flexible und anpassbare Sicherungssysteme gefragt sind. Stahlträger werden in regelmäßigen Abständen in den Boden eingebracht und mit Holzbohlen, Stahlplatten oder Spritzbeton ausgefacht. Dieses System erlaubt eine schnelle Herstellung, lässt sich gut an unregelmäßige Geländeverläufe anpassen und kann bei Bedarf rückgebaut oder nachträglich ergänzt werden. Trägerbohlwände verbinden technische Sicherheit mit hoher Wirtschaftlichkeit und minimalem Platzbedarf.
Bodenvernagelungen mit Spritzbeton oder Netzsicherung
Bodenvernagelungen dienen der dauerhaften oder temporären Stabilisierung von Böschungen und Baugrubenwänden. Dabei werden Stahlstäbe in das Erdreich gebohrt und verpresst, um den Boden über Reibung und Verzahnung zu verfestigen. In Kombination mit Spritzbeton oder einer Netzsicherung entsteht eine flächige, standsichere Konstruktion, die den Hang vor Rutschungen und Erosion schützt. Dieses Verfahren ist besonders effizient bei inhomogenen Böden und Hanglagen, die eine flexible, an die Geologie angepasste Lösung erfordern.
FAQ Baugrubensicherheit
Die Pflicht zur Sicherung einer Baugrube ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“. In § 5 Abs. 3 ist vorgeschrieben, dass Erd- und Felswände so abgeböscht, verbaut oder anderweitig gesichert sein müssen, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind und Versicherte nicht durch Abrutschen oder Herabfallende Massen gefährdet werden.
Ausnahme: Baugruben und Gräben bis max. 1,25 m Tiefe dürfen ohne Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt werden. Aber nur dann, wenn keine Gegebenheiten oder Einflüsse vorliegen, die die Standsicherheit beeinträchtigen könnten, z.B. ungünstige Bodenbeschaffenheit, Geländeneigung, Auflasten durch Maschinen, Material oder Verkehr.
Die Sicherung einer Baugrube ist weit mehr als eine technische Notwendigkeit. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Jede Baugrube muss so geplant und ausgeführt werden, dass sie während allen Bauphasen standsicher ist und keine Gefahr für Beschäftigte oder Dritte darstellt.
Gemäß DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ § 5 Abs. 3 müssen Erd- und Felswände abgeböscht verbaut oder anderweitig gesichert werden.
Bis 1,25 m Tiefe dürfen Baugruben ohne Verbau hergestellt werden, wenn:
- Keine ungünstigen Einflüsse wie Wasser, Auflasten oder Geländeneigung vorliegen
- Die Böschungswinkel nach Bodenart eingehalten werden:
- nicht bindige Böden (Sand, Kies): max. 45°
- steife bindige Böden (Lehm, Ton): max. 60°
- bei gesundem Fels: max. 80°
Konkretisiert werden diese Anforderungen in der DIN 4124. Sie bildet die technische Grundlage für alle Baugrubensicherungen und gibt klare Vorgaben für:
- Böschungswinkel je nach Bodenart
- Verbauarten wie Spundwände, Trägerbohlwände oder Spritzbeton
- Mindestarbeitsraumbreiten für sicheres Arbeiten
- geböschte Baugruben: min. 0,5m Arbeitsraum
- verbaute Baugruben: min. 0,6 m
- Sicherheitsabstände zu Fahrzeugen und Maschinen
- bis 12 t: min. 1,00m
- 12-40 t: min. 2,00m
Zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen muss der Verbau über die Geländeoberfläche hinausragen:
- Bis 2,00 m Tiefe ein Überstand von 5 cm
- Bei mehr als 2,00m Tiefe ein Überstand von 10 cm
Grundsätzlich muss ein Standsicherheitsnachweis erbracht werden. Die DIN4124 sieht für einfache Fälle von einem Standsicherheitsnachweis ab, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
- Wenn die Baugrube nach den Vorgaben der DIN 4124 ausgeführt wird und die Böschungswinkel je nach Bodenart eingehalten werden
- Keine besonderen Einflüsse die Standsicherheit beinträchtigen
- Bis 1,25 m Tiefe dürfen Baugruben ohne Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt werden, sofern keine ungünstigen Einflüsse vorliegen
- Bis 1,75 m Tiefe ist eine Herstellung ohne Verbau möglich bei steifen bindigen Böden, wenn der Bereich über 1,25m mit min. 45° geböscht wird.
Ein Standsicherheitsnachweis ist zwingend erforderlich, wenn
- die Böschungswinkel nach Bodenart nicht eingehalten werden können
- nicht bindige Böden (Sand, Kies): max. 45°
- steife bindige Böden (Lehm, Ton): max. 60°
- bei gesundem Fels: max. 80°
- die Baugrube tiefer als 1,75m ist
- besondere Einflüsse die Standsicherheit gefährden (z.B. Wasserzutritt, Auflasten durch Maschinen oder Material, angrenzende Bebauung, Geländeneigung)
- die Standsicherheit baulicher Anlagen gefährdet ist
- Fahrzeuge und Baugeräte, die in der DIN 4124 angegebenen Abstände zur Böschungskante nicht einhalten können.
- Nicht nach DIN 4124 gebaut wird
Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Wir beraten Sie gerne!
Eine sichere Baugrube ist die Grundlage für ein Sicheres Arbeiten auf einer Baustelle. Bestimmte Umwelteinflüsse können sich negativ auf die Standsicherheit einer Baugrube auswirken und stellen Gefährdungen für Mensch und Umwelt dar:
- Belastungen durch Baugeräte
- Störungen des Bodengefüges
- Geländeneigungen
- Witterungseinflüsse
- Zufluss von Schichtenwasser
- Verfüllungen und Aufschüttungen
- Starke Erschütterungen, z.B. durch angrenzenden Verkehr
- Felsklüfte
Unsere Mitarbeiter verfügen über entsprechende Qualifikationen und werden regelmäßig geschult. Da jede Baugrube individuelle Anforderungen stellt und die örtlichen Bedingungen stark variieren, führen unsere Bauleiter vor Beginn der Sicherungsarbeiten eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durch. Auf Basis dieser Analyse werden geeignete Schutzmaßnahmen nach dem STOP Prinzip festgelegt – mit dem Ziel, alle Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Vor Arbeitsbeginn erhalten alle Beteiligten eine gezielte Einweisung vor Ort, bei der besondere Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen transparent und praxisnah vermittelt werden. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen wird durch den Bauleiter kontinuierlich überprüft. Bei wechselnden Arbeitsbedingungen wird die Gefährdungsbeurteilung im Bauverlauf angepasst. Über eine App hat jeder Mitarbeiter Zugriff auf alle arbeitsschutzrelevanten Dokumente in aktueller Fassung.
Gemeinsam für Sicherheit
Sichere Baugrube. Sicheres Arbeiten. Erfolgreiche Projekte.