Baugrubensicherung

Baugrubensicherung

Stabilität beginnt bereits vor dem Fundament

Bevor das Fundament entsteht, beginnt die Verantwortung: Eine professionell gesicherte Baugrube schützt nicht nur Ihr Projekt, sondern vor allem Menschen, die daran arbeiten. Denn nur wenn die Baugrube fachgerecht errichtet und gesichert ist, können Menschen und angrenzende Bauwerke zuverlässig vor Baugrundversagen und herabfallenden Massen geschützt werden. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Herstellung und Sicherung Ihrer Baugrube – abgestimmt auf die geologischen Gegebenheiten, die baulichen Anforderungen und den Zeitplan Ihres Projekts.

Spundwände

Spundwände sichern Baugruben, Ufer und Hänge platzsparend und zuverlässig, indem eingerammte Stahlprofile Boden und Wasser zurückhalten – stabil, effizient und wirtschaftlich.

Trägerbohlwände

Trägerbohlwände sind flexible, wirtschaftliche Baugrubensicherungen, bei denen eingebrachte Stahlträger mit Bohlen oder Spritzbeton ausgefacht werden – schnell, anpassbar und platzsparend.

Bodenvernagelungen mit Spritzbeton oder Netzsicherung

Bodenvernagelungen stabilisieren Böschungen und Baugrubenwände dauerhaft oder temporär, indem verpresste Stahlstäbe mit Spritzbeton oder Netzen eine standsichere, flexible Sicherung gegen Rutschungen bilden.

Sicherheit von Beginn an

Leistungsbereiche Interaktive Hotspots: Erdbau, Gründungen, Baugrubensicherung. Erdbau Gründungen Baugrubensicherung

Bei uns greifen Spezialtiefbau und Erdbau nahtlos ineinander, sodass Sie von perfekt abgestimmten Prozessen profitieren. Mit moderner 3D Geländeaufnahme schaffen wir die Grundlage für eine fundierte Planung. Der Einsatz von digitaler Maschinensteuerung ermöglicht uns eine präzise Geländemodellierung. Für eine ganzheitliche Projektabwicklung: vom Erdaushub bis zur gesicherten Baugrube.

Komplexe Bauaufgaben lösen wir aus einer Hand -  ohne Schnittstellenprobleme.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

FAQ Baugrubensicherheit

Gibt es eine Pflicht zur Sicherung von Baugruben?

Die Pflicht zur Sicherung einer Baugrube ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“. In § 5 Abs. 3 ist vorgeschrieben, dass Erd- und Felswände so abgeböscht, verbaut oder anderweitig gesichert sein müssen, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind und Versicherte nicht durch Abrutschen oder Herabfallende Massen gefährdet werden.
Ausnahme: Baugruben und Gräben bis max. 1,25 m Tiefe dürfen ohne Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt werden. Aber nur dann, wenn keine Gegebenheiten oder Einflüsse vorliegen, die die Standsicherheit beeinträchtigen könnten, z.B. ungünstige Bodenbeschaffenheit, Geländeneigung, Auflasten durch Maschinen, Material oder Verkehr.

Welche Anforderungen gibt es zur Sicherung einer Baugrube?

Die Sicherung einer Baugrube ist weit mehr als eine technische Notwendigkeit. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Jede Baugrube muss so geplant und ausgeführt werden, dass sie während allen Bauphasen standsicher ist und keine Gefahr für Beschäftigte oder Dritte darstellt.
Gemäß DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ § 5 Abs. 3 müssen Erd- und Felswände abgeböscht verbaut oder anderweitig gesichert werden.
Bis 1,25 m Tiefe dürfen Baugruben ohne Verbau hergestellt werden, wenn:

  • Keine ungünstigen Einflüsse wie Wasser, Auflasten oder Geländeneigung vorliegen
  • Die Böschungswinkel nach Bodenart eingehalten werden:
  • nicht bindige Böden (Sand, Kies): max. 45°
  • steife bindige Böden (Lehm, Ton): max. 60°
  • bei gesundem Fels: max. 80°


Konkretisiert werden diese Anforderungen in der DIN 4124. Sie bildet die technische Grundlage für alle Baugrubensicherungen und gibt klare Vorgaben für:

  • Böschungswinkel je nach Bodenart
  • Verbauarten wie Spundwände, Trägerbohlwände oder Spritzbeton
  • Mindestarbeitsraumbreiten für sicheres Arbeiten
  • geböschte Baugruben: min. 0,5m Arbeitsraum
  • verbaute Baugruben: min. 0,6 m
  • Sicherheitsabstände zu Fahrzeugen und Maschinen
  • bis 12 t: min. 1,00m
  • 12-40 t: min. 2,00m


Zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen muss der Verbau über die Geländeoberfläche hinausragen:

  • Bis 2,00 m Tiefe ein Überstand von 5 cm
  • Bei mehr als 2,00m Tiefe ein Überstand von 10 cm
Ist ein Standsicherheitsnachweis für meine Baugrubensicherung notwendig?

Grundsätzlich muss ein Standsicherheitsnachweis erbracht werden. Die DIN4124 sieht für einfache Fälle von einem Standsicherheitsnachweis ab, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.

  • Wenn die Baugrube nach den Vorgaben der DIN 4124 ausgeführt wird und die Böschungswinkel je nach Bodenart eingehalten werden
  • Keine besonderen Einflüsse die Standsicherheit beinträchtigen
  • Bis 1,25 m Tiefe dürfen Baugruben ohne Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt werden, sofern keine ungünstigen Einflüsse vorliegen
  • Bis 1,75 m Tiefe ist eine Herstellung ohne Verbau möglich bei steifen bindigen Böden, wenn der Bereich über 1,25m mit min. 45° geböscht wird.

Ein Standsicherheitsnachweis ist zwingend erforderlich, wenn

  • die Böschungswinkel nach Bodenart nicht eingehalten werden können
  • nicht bindige Böden (Sand, Kies): max. 45°
  • steife bindige Böden (Lehm, Ton): max. 60°
  • bei gesundem Fels: max. 80°
  • die Baugrube tiefer als 1,75m ist
  • besondere Einflüsse die Standsicherheit gefährden (z.B. Wasserzutritt, Auflasten durch Maschinen oder Material, angrenzende Bebauung, Geländeneigung)
  • die Standsicherheit baulicher Anlagen gefährdet ist
  • Fahrzeuge und Baugeräte, die in der DIN 4124 angegebenen Abstände zur Böschungskante nicht einhalten können.
  • Nicht nach DIN 4124 gebaut wird

Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Wir beraten Sie gerne!

Welche Einflüsse wirken sich negativ auf die Standsicherheit meiner Baugrube aus?

Eine sichere Baugrube ist die Grundlage für ein Sicheres Arbeiten auf einer Baustelle. Bestimmte Umwelteinflüsse können sich negativ auf die Standsicherheit einer Baugrube auswirken und stellen Gefährdungen für Mensch und Umwelt dar:

  • Belastungen durch Baugeräte
  • Störungen des Bodengefüges
  • Geländeneigungen
  • Witterungseinflüsse
  • Zufluss von Schichtenwasser
  • Verfüllungen und Aufschüttungen
  • Starke Erschütterungen, z.B. durch angrenzenden Verkehr
  • Felsklüfte
Wie wird die Sicherheit während der Errichtung der Baugrubensicherung gewährleistet?

Unsere Mitarbeiter verfügen über entsprechende Qualifikationen und werden regelmäßig geschult. Da jede Baugrube individuelle Anforderungen stellt und die örtlichen Bedingungen stark variieren, führen unsere Bauleiter vor Beginn der Sicherungsarbeiten eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durch. Auf Basis dieser Analyse werden geeignete Schutzmaßnahmen nach dem STOP Prinzip festgelegt – mit dem Ziel, alle Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Vor Arbeitsbeginn erhalten alle Beteiligten eine gezielte Einweisung vor Ort, bei der besondere Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen transparent und praxisnah vermittelt werden. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen wird durch den Bauleiter kontinuierlich überprüft. Bei wechselnden Arbeitsbedingungen wird die Gefährdungsbeurteilung im Bauverlauf angepasst. Über eine App hat jeder Mitarbeiter Zugriff auf alle arbeitsschutzrelevanten Dokumente in aktueller Fassung.

Gemeinsam für Sicherheit

Sichere Baugrube. Sicheres Arbeiten. Erfolgreiche Projekte.